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BESCHWERDEVERFAHREN

BESCHWERDEVERFAHREN

I. Einleitende Bestimmungen

 1. Diese Beschwerderichtlinie wird herausgegeben von KARLSBADEN s.r.o., mit Sitz in Pražská silnice 749/21, 360 01 Karlovy Vary, Tschechische Republik,

eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Pilsen am 3. April 2014 im Abschnitt C, Einlage 29630, Identifikationsnummer: 02844770, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CZ02844770, Telefon +420774466397, E-Mail: aquaelle@email.cz (im Folgenden: "Verkäufer").

 2. Dieses Reklamationsverfahren enthält Informationen über den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung des Rechts aus mangelhafter Leistung (im Folgenden „Reklamation“ genannt) im Zusammenhang mit Kaufverträgen, die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer geschlossen wurden, sowie Informationen darüber, wo die Reklamation erfolgen kann eingereicht werden kann.

II. Bedingungen und Art der Geltendmachung eines Anspruchs

 1. Der Kunde kann seine Reklamation in den Räumlichkeiten des Unternehmens unter der Adresse Nové domky 656/3, 360 17, Karlovy Vary, Tschechische Republik, geltend machen.

 2. Der Kunde reicht eine Reklamation persönlich, per Post an Nové domky 656/3, 360 17, Karlovy Vary, Tschechische Republik oder per E-Mail an aquaelle@email.cz ein. Der Kunde weist den Kauf der reklamierten Ware durch einen Kaufbeleg nach.

 3. Es ist unbedingt erforderlich, die Reklamation unverzüglich nach Auftreten des Mangels einzureichen. Jede Verzögerung bei der weiteren Nutzung der Ware kann zu einer Verschlechterung des Mangels und einer Verschlechterung der Ware führen und kann der Grund für die Ablehnung der Reklamation sein.

 4. Die Rüge gilt als ordnungsgemäß geltend gemacht, wenn die allgemeinen Hygienegrundsätze der Rüge nicht entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die reklamierte Ware gereinigt, frei von jeglichen Verunreinigungen und hygienisch einwandfrei zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme von Waren zum Reklamationsverfahren zu verweigern, die nicht den oben genannten Grundsätzen der allgemeinen Hygiene entsprechen (insbesondere der Verordnung Nr. 91/1984 Slg. über Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten).

 5. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Kunde sein Recht ausgeübt hat, welchen Inhalt die Reklamation hat und welche Art der Bearbeitung der Reklamation der Kunde verlangt; und außerdem eine Bestätigung des Datums und der Art der Erledigung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und ihrer Dauer, oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.

 6. Über die Reklamation entscheidet der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen. In dieser Frist ist die für die Art der Ware oder Dienstleistung angemessene Zeit, die für die fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist, nicht enthalten. Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation, bearbeitet werden, es sei denn, der Verkäufer und der Verbraucher einigen sich auf eine längere Frist. Das Versäumen dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung.

III. Umfang der Rechte aus mangelhafter Leistung

 1. Die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Kunden hinsichtlich der Garantie des Verkäufers für die Beschaffenheit der Ware bei Abnahme sowie der Rechte des Kunden aus Mängeln der Leistung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen der §§ 2161 ff. BGB). des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (im Folgenden „Verbraucherschutzgesetz“ genannt).

 2. Der Verkäufer gewährleistet dem Kunden, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Insbesondere antwortet der Verkäufer dem Kunden, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Kunden:

 a. Die Ware weist die Eigenschaften auf, die der Verkäufer und der Kunde vereinbart haben, und wenn es zu keiner Vereinbarung kommt, solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Kunde im Hinblick auf die Beschaffenheit der Ware erwartet hat die von ihnen betriebene Werbung,

 b. die Ware für den Verwendungszweck geeignet ist, den der Verkäufer für sie angibt oder für den Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden,

 c. die Ware in der entsprechenden Menge, Größe oder Gewicht vorliegt, a

 d. die Ware den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.

 3. Eine Veränderung (Eigentum) der Ware, die durch deren Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende oder unsachgemäße Wartung, durch natürliche Veränderungen der Materialien, aus denen die Ware hergestellt ist, als Folge jeglicher Beschädigung entstanden ist durch den Kunden oder Dritte oder sonstige unsachgemäße Eingriffe.

 4. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war.

 5. Weist die Ware die in Ziffer 3.2 genannten Eigenschaften nicht auf, kann der Kunde auch die Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verlangen, wenn dies aufgrund der Art des Mangels nicht unzumutbar ist, der Mangel jedoch nur einen Teil betrifft des Artikels kann der Kunde nur den Ersatz des Teils verlangen; Ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Soweit dies jedoch angesichts der Art des Mangels unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn die Beseitigung des Mangels ohne schuldhafte Verzögerung möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels.

 6. Der Kunde hat auch im Falle eines behebbaren Mangels Anspruch auf Lieferung einer neuen Ware oder auf Ersatz eines Teils, wenn er die Sache infolge wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund eines größeren Sachmangels nicht ordnungsgemäß nutzen kann Anzahl der Mängel. In einem solchen Fall steht dem Kunden auch das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 7. Tritt der Kunde nicht vom Kaufvertrag zurück oder übt er sein Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Ware, auf Ersatz ihres Bestandteils oder auf Nachbesserung der Ware nicht aus, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Auch wenn der Verkäufer keine mangelfreie Neuware liefern kann, hat der Kunde Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass